Die SBH-Fahrschulen in Niedersachsen

Machen Sie Ihren Führerschein (Klasse B und C) oder Anhängerführerschein (Klasse BE/CE) in einer Fahrschule der SBH in Niedersachsen!

Über die SBH-Fahrschulen

Mit fast 40 Fahrschulen im Verbund (in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin/Brandenburg und Niedersachsen) sind die SBH-Fahrschulen einer der größten Anbieter in Deutschland.

800 - 1000 Fahrschüler durchlaufen aktuell unsere Fahrausbildungen in allen Führerscheinklassen.

Standorte der SBH Fahrschule GmbH in Niedersachsen

In Niedersachsen sind wir aktuell an folgenden Standorten für Sie präsent:

  • Hannover, Tannenbergallee 4
  • Holzminden, Rumohrtalstraße 67
  • Hildesheim, Cheruskerring 51
  • Peine, Stahlwerkstraße 2
  • Hameln, Hefehof 26 - 28
  • Salzgitter, Konrad-Adenauer-Straße 16
  • Alfeld, Ringstraße 15a

Führerschein B/BE und C/CE + berufliche Qualifizierung

Bei der SBH können Sie den Führerschein direkt mit einer durch den Bildungsgutschein geförderten Qualifizierung in einem mobilen Beruf verbinden. Sie können beispielsweise Auslieferungsfahrer, Servicefahrer oder Fahrer in der mobilen Pflege werden. Als professionelles Dienstleistungsunternehmen im Verkehrswesen führen wir zudem eine Eignungsfeststellung für mobile Berufe durch und bieten beschleunigte Grundqualifikationen für den Personen- oder Güterverkehr an.

 

Haben Sie Interesse? Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline.
0800-22 000 80
Oder kontaktieren Sie uns über das untenstehende Kontaktformular.

Was darf ich mit Klasse B/BE oder C/CE fahren?

Der Führerschein der Klasse B ist die Fahrerlaubnis für den Pkw mit bis zu 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Der Führerschein der Klasse BE ist der sogenannte "Anhängerführerschein". Er erlaubt das Fahren mit einem großen Anhänger, der mehr als 750 Kilogramm und bis zu 3.500 Kilogramm Gesamtmasse aufweist.

Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Führen von LKW über 3,5 Tonnen, wobei es beim zulässigen Gesamtgewicht nach oben keine Beschränkungen gibt. Anhänger dürfen hingegen nur mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg gezogen werden. Mit der Führerscheinklasse CE ist man berechtigt, eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu fahren.

Ab welchem Alter darf ich den Führerschein machen?

Bereits mit 17 Jahren können Sie in Begleitung einer Person mit Fahrerlaubnis einen Pkw führen. Um ein Fahrzeug alleine führen zu dürfen, müssen Sie 18 Jahre alt sein.

Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse C ist ein Führerschein der Klasse B. Das reguläre Mindestalter für Klasse C liegt bei 21 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Erwerb aber auch bereits ab 18 Jahren möglich. Dazu zählen die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nach erfolgter Grundqualifikation nach  Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

Dauer und Ablauf der beruflichen Qualifizierung

Den Führerschein und die Qualifizierung als Fahrer für mobile Berufe erwerben Sie bei uns je nach Lehrgang in nur fünf bis sieben Monaten. In dieser Zeit absolvieren Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung und zusätzlich den notwendigen Lehrgang, um in den mobilen Berufen arbeiten zu dürfen.

Sie starten bei uns mit einer Eignungsfeststellung, in der wir die notwendigen Voraussetzungen für einen mobilen Beruf überprüfen. Den für den Führerschein notwendigen Erste-Hilfe-Kurs sowie den erforderlichen Sehtest können Sie direkt bei uns vor Ort machen.

Finanzielle Förderung

Die berufliche Qualifizierung als Fahrer sowie der Führerschein in Klasse B/BE oder C/CE sind bis zu 100% finanziell förderbar mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen dazu.

Unsere Angebote in der Übersicht als Flipbook

 

Kontakt

Für Ihre Fragen und Anmeldungen sind wir unter unserer kostenlosen Hotline für Sie erreichbar.

0800-22 000 80

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail senden an info.niedersachsen@sbh-fahrschule.de